Häufig gestellte Fragen
Vielleicht haben Sie sich einmal gefragt, was eine Wohnungsgenossenschaft eigentlich ausmacht und welche Vorteile sie bietet. Wir haben wichtige Fragen und Antworten hier für Sie zusammengestellt.
- Was ist überhaupt eine Genossenschaft?
- Welche Vorteile bietet die Anmietung einer Genossenschaftswohnung?
- Was ist ein Geschäftsanteil?
- Wie hoch ist ein Geschäftsanteil bei der Genossenschaft?
- Wie bekomme ich eine Genossenschaftswohnung?
- Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
- Darf ich Haustiere halten?
- Muss ich zusätzlich zum Geschäftsanteil noch eine Kaution bezahlen?
- Darf ich eine "Satellitenschüssel" montieren?
- Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?
- Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
- Werde ich bei der Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen?
- Was passiert mit meinem Geschäftsanteil, wenn ich wieder ausziehe?
- Hinweis zur Kündigung der Mitgliedschaft im Nachbarschaftshilfeverein
Was ist überhaupt eine Genossenschaft?
Grundgedanke unserer Genossenschaft ist die Selbsthilfe. Genaueres wird durch unsere Satzung definiert. Hier heißt es: "Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft." Unser Wohnungsbestand erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Duisburg. Bei der Vergabe einer Wohnung wird in erster Linie die Dauer der Mitgliedschaft berücksichtigt. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand der Genossenschaft. Zur Aufnahme zahlt man einen Geschäftsanteil ein.
Welche Vorteile bietet die Anmietung einer Genossenschaftswohnung?
Unsere Mieter erhalten in der Regel einen Dauernutzungsvertrag, der ihnen ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Die Gefahr z.B. einer Eigenbedarfskündigung - wie bei einem privaten Vermieter - ist bei uns nicht gegeben.
Ferner bieten wir einen umfangreichen Service rund um unseren Wohnungsbestand an:
Ein eigener Regiebetrieb mit qualifizierten Handwerkern sowie langjährig für uns arbeitende Handwerksunternehmen sorgen dafür, dass Kleinreparaturen in kürzester Zeit ausgeführt werden. An Wochenenden und Feiertagen sowie zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn unserer Verwaltung steht Ihnen ein Notdienst für den Notfall zur Verfügung.
Seit 1992 gibt es bei uns einen Beratungsdienst für Senioren, Behinderte und auf Pflege angewiesene Menschen. Für Informationen über Pflegeversicherung, Pflegedienste, Haushaltshilfen, Beistand für Behördenangelegenheiten etc. steht Ihnen eine kompetente Mitarbeiterin zur Verfügung.
Zur Unterstützung haben wir im Jahr 2001 einen Nachbarschaftshilfeverein gegründet, um unseren auf Hilfe angewiesenen Mietern durch andere hilfsbereite Menschen bei kleineren oder auch mal größeren Problemen, z.B. Einkaufen, Fahrdienste, Umzugshilfen etc., eine Entlastung anbieten zu können.
Was ist ein Geschäftsanteil?
Mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils beteiligen Sie sich am Gesamtkapital unserer Wohnungsgenossenschaft und dürfen das Stimmrecht zur Vertreterwahl ausüben.
Jährlich erhalten Sie auf die von Ihnen erworbenen Anteile eine Dividende in Höhe von maximal 4 %. Der Geschäftsanteil kann außerdem bei Ausscheiden aus der Genossenschaft zur Verrechnung von Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden.
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil bei der Genossenschaft?
Ein Geschäftsanteil ist auf 750,00 € festgesetzt. Die Bundesregierung fördert zurzeit den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit einer Wohnungsbauprämie. Ob Sie prämienberechtigt sind, sagen wir Ihnen gerne.
Vor Überlassung einer Wohnung ist der Geschäftsanteil nach Zugang unserer schriftlichen Wohnungszusage in voller Höhe einzuzahlen.
Wie bekomme ich eine Genossenschaftswohnung?
Wenn Sie sich für gutes und sicheres Wohnen bei uns interessieren, können Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote prüfen oder Sie wenden sich an unsere Wohnungsvermietung. Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Wohnungsneubelegung zur Verfügung.
Informieren Sie sich telefonisch während unserer Geschäftszeiten oder besuchen Sie uns dienstags von 8.00 - 10.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr in unserem Verwaltungsgebäude Eichenhof 9.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihr Bruttoeinkommen unter den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen.
Um zu überprüfen, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins bei den zuständigen Bezirksämtern der Stadt Duisburg stellen.
Darf ich Haustiere halten?
Die Haltung von Hunden ist grundsätzlich durch die Genossenschaft schriftlich zu genehmigen. Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn alle im Haus wohnenden Mietparteien der Hundehaltung schriftlich zugestimmt haben. Es darf nur ein Hund in der Wohnung, bzw. im Einfamilienhaus, gehalten werden. Das Ausführen des Hundes in unseren Innenhöfen ist nicht gestattet.
Die Haltung von sogenannten „gefährlichen Hunden“ (gemäß Landeshundegesetz NRW) wird grundsätzlich nicht genehmigt.
Für die Kleintierhaltung (max. zwei Katzen, Vögel, Fische, Hamster etc.) bedarf es keiner Genehmigung durch die Genossenschaft. Die Tiere dürfen jedoch nur innerhalb der Wohnung bzw. innerhalb des Einfamilienhauses gehalten werden (keine „Freigänger-Katzen“).
Muss ich zusätzlich zum Geschäftsanteil noch eine Kaution bezahlen?
Nein, Mitglieder der Genossenschaft, die vor Beginn des Mietverhältnisses ihren Geschäftsanteil eingezahlt haben, müssen keine Kaution zahlen. Anders verhält es sich dagegen bei Mietern unserer Gewerbe-Objekte. Da diese keinen Geschäftsanteil erwerben müssen, erheben wir hier eine Kaution.
Darf ich eine "Satellitenschüssel" montieren?
Das Aufstellen bzw. Anbringen einer Satellitenantennenanlage oder anderer Zusatzantennen - auch für Funkbetrieb - wird nicht genehmigt. "Einzel-Satellitenschüsseln" stören massiv das einheitliche Bild eines Hauses bzw. einer Wohnanlage. Auch die Firma PŸUR (Tele Columbus Multimedia GmbH) schafft die technischen Voraussetzungen, um Programme in verschiedenen Landessprachen zu empfangen.
Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?
Die Schönheitsreparaturen umfassen u. a. sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung, insbesondere das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken sowie den Anstrich der Heizkörper.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
Wir schließen mit unseren Mietern in der Regel unbefristete Dauernutzungsverträge ab, die der Mieter schriftlich (im Original) spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann. Eine Wohnraumkündigung per Fax oder E-Mail ist nicht rechtskräftig.
Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft gekündigt ist (siehe "Was passiert mit meinem Geschäftsanteil, wenn ich wieder ausziehe?).
Werde ich bei der Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen?
Grundsätzlich ist die Wohnungsgenossenschaft nicht verpflichtet, einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren und Sie vorzeitig aus Ihrem Mietverhältnis zu entlassen.
Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt nach einer Vergabeordnung, die in erster Linie die Dauer der Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft berücksichtigt. Wir bemühen uns natürlich stets, schnellstmöglich einen geeigneten Nachmieter zu finden. Besonders dann, wenn aus Ihrem Kündigungsschreiben hervorgeht, dass Sie Ihre Wohnung schon vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist zur Verfügung stellen können.
Was passiert mit meinem Geschäftsanteil, wenn ich wieder ausziehe?
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, müssen Sie nicht zwangsläufig auch Ihre Mitgliedschaft bei uns aufgeben. Die Mitgliedschaft kann bestehen bleiben, so dass Sie weiterhin Ihre Dividende erhalten und für eine eventuell spätere Wohnungssuche weitere Jahre der Mitgliedschaft ansammeln. Die Vergabe unserer Wohnungen richtet sich in erster Linie nach der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Sollten Sie trotzdem Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, bedarf es einer schriftlichen Kündigung.
Hinweis zur Kündigung der Mitgliedschaft im Nachbarschaftshilfeverein
Sollten Sie ggf. Ihre Mitgliedschaft im Nachbarschaftshilfeverein ebenfalls kündigen wollen, so bedarf dies einer separaten an den Verein gerichteten schriftlichen Kündigung.